Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten wir Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sowie beim Aufbau ihrer individuellen Arbeitsschutzorganisation in ihrem Betrieb.

Sie sind Arbeitgeber, Unternehmer oder Behördenleiter, als solcher sind Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (§3 Abs. 1 ArschG). Bei dieser Aufgabe lassen wir sie nicht allein. Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sowie beim Aufbau ihrer individuellen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb. Auch übernehmen wir gerne die Kommunikation mit ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger (BG) und den entsprechenden Dezernaten der für sie zuständigen Betriebsregierungen(ehemals Amt für Arbeitsschutz). Wir verfügen über die sicherheitstechnische Fachkunde gem. § 7 ASIG und dem § 4 DGUV Vorschrift 2, des Weiteren sind wir Mitglied im VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz.

Leistungsspektrum

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz §7 ASIG und §4 DGUV Vorschrift 2
  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Ist-Soll- Analysen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
  • Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen (Führen der Vorsorgekartei usw. und Vermittelung von Betriebsärzten
  • Erste Hilfe
    • Jahresunterweisung
    • Beratung bei der Auswahl und Anordnung von Verbandskästen
    • Beratung bei der Auswahl und dem Führen des Verbandsbuches
  • Korrespondenz mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen)
  • Hilfe bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen (Gefährdungsbeurteilungen)
  • Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (Tätigkeitsbezogen nach dem ArSchG und sicherheitsbezogen nach der BetrSichV)
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit
  • Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement (Gefahrstoffkataster, Lagerung, Transport usw.)
    • Erstellen von Explosionsschutzdokumente
  • Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen(ASA)

Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen

  • Hilfe bei der Unfallanzeige (Bereitstellung der entsprechenden Vordrucke, inhaltliche Beratung)
  • Beratung beim Führen der Unfallstatistik (Bereitstellung der entsprechenden Vordrucke, inhaltliche Beratung)

Durchführung der Jahresunterweisungen und deren Dokumentation

Themenbezogene Schulungen und Workshops

  • Verantwortung im Arbeitsschutz
  • Ladungssicherheit
  • Heben und Tragen
  • Baustellensicherheit
  • Infektionsschutzgesetz-Lebensmittelhygiene
  • Psychische Belastung usw.

Umsetzung der Arbeitsstättenrichtlinie

  • Flucht und Rettungswege – Check
  • Beleuchtung (Beratung und orientierende Messungen)
  • Lärm (orientierende Messungen, Erstellen eines Lärmkatasters, Lärmminderungsmaßnahmen)
  • Arbeitsplatzbemessungen, Maschinenabstandsflächen, Möbelfunktionsflächen
  • Bildschirmarbeitsplatzverordung (Gefährdungsbeurteilung, Checklisten, Veranlassung der Pflichtvorsorge)
  • Betrieblicher Brandschutz (ASV.2.2)

Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsmittelsicherheit- sicherheitsbezogen
  • Festlegen der Prüffristen für Arbeitsmittel (anlegen eines Arbeitsmittelverzeichnises)
  • Zusammenarbeit mit den ZÜS (Zentrale Überwachungssicherheit TÜV-DEKRA)

Ergonomische Betrachtung von Arbeitsplätzen

Baustellenbetreuung (SiGeKo)

  • Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen
  • Erstellen eines Si-Ge Planes und der geforderten Dokumente nach Baustellenverordnung
  • Hilfestellung bei der Erstellung von Montageanweisungen
  • Fachberatung im Baubetrieb durch Fachingenieur