Prüfung von Leitern und Tritten

In der Betriebssicherheitsverordnung §§3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine vom Arbeitgeber beauftragte, „Befähigte Person“ durchgeführt und dokumentiert werden muss.

Sachkundenachweis

Sparen sie Personal- und Lehrgangskosten und beauftragen sie uns mit der Überprüfung ihrer Leitern und Tritte. Wir verfügen über den Sachkundenachweis gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694).